Elterngeld für Selbstständige

Auch Selbstständige haben ein Recht auf Elterngeld. Viele sogar auf mehr als den Mindestsatz. Sich schlau machen, lohnt sich.

Nicole Beste-Fopma
Journalistin & Autorin

Es ist richtig, dass für Selbstständige bei Beantragung des Elterngeldes aber auch für die Berechnung des Elterngeldes andere Voraussetzungen gelten als für Angestellte. Aber das heißt nicht, dass sie auf Elterngeld verzichten müssen. Ganz im Gegenteil. Auch Selbstständige können den Höchstsatz Elterngeld erhalten und mit dem ein oder anderen Trick können sie sogar „nebenher“ noch ihrer Selbstständigkeit nachgehen.


Wie wird das Elterngeld für Selbstständige berechnet?

Grundsätzlich wird bei Antragstellerinnen und Antragstellern, die vor der Geburt des Kindes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft hatten, auf das letzte Wirtschaftsjahr zurückgegriffen. Nicht auf die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes, wie das bei Angestellten der Fall ist!

Deinen Bezugszeitraum kannst Du nur dann verschieben, wenn Du der Elterngeldstelle nachweisen kannst, dass Du während des maßgeblichen Bemessungszeitraumes schwangerschaftsbedingt erkrankt warst und daraus ein Einkommensverlust resultierte. Nachweisen kannst Du das beispielsweise durch einen Nachweis darüber, dass Du eine Einkommensersatzleistung wie Krankentagegeld bezogen hast. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich aber auch dann, wenn Du Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen hast.

Kann der Bemessungszeitraum verschoben werden, wird die Elterngeldstelle das davor liegende Wirtschaftsjahr heranziehen und prüfen, ob auch für diese Jahr Ausklammerungstatbestände geltend gemacht werden können.


Kann man als Selbstständige während des Elterngeldbezugs weiterarbeiten?

Du darfst während Du Elterngeld beziehst, im durchschnitt 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. Diese 32 Stunden sind die Summe für alle Beschäftigungen, die du ausübst. Wenn Du also durchschnittlich 33 Wochenstunden arbeitest, entfällt Dein Anspruch auf Elterngeld für den betroffenen Bezugsmonat. 


Übrigens wird alles, was Du durch diese Erwerbstätigkeit verdient, auf Dein Elterngeld angerechnet. Also auch Einkommen, dass Du erhältst, weil ein Kunde/eine Kundin eine schon länger zurückliegende Rechnung begleicht. 


Tipp: Wenn Du es irgendwie steuern kannst, dass Deine Kunden alle Rechnungen innerhalb eines Monats zahlen, beantrage für diesen speziellen Monat kein Elterngeld. Du kannst den Elterngeldbezug so oft unterbrechen wir Du willst. 


Deiner Einnahmen werden im Rahmen einer Differenzrechnung angerechnet. Die Elterngeldstelle berechnet auf Grundlage der von Dir angefertigten Einschätzung/ Prognose des zu erwartenden Einkommens während des Elterngeld Bezugszeitraum, den auf das Elterngeld anzurechnenden Betrag. Dann wird die Differenz zwischen Deinem durchschnittlichen mtl. Einkommen im Bemessungszeitraum und dem voraussichtlichen mtl. Zuverdienst ermittelt.

Die Ersatzrate von in aller Regel 65 Prozent wird dann auf den berechneten Differenzbetrag angewendet. Auch wenn nur in einem der Bezugsmonate Einkommen erzielt wird, rechnet die Elterngeldstelle diesen Betrag anteilig auf alle für Elterngeld beantragten Lebensmonate an. (Siehe Tipp weiter oben!) 


Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn Du während Deines Elterngeldbezuges nachweislich gar nicht arbeitest bzw. Dein Gewerbe "ruhend gestellt" hast. Hast Du dann ein einmaliges Einkommen, wird dieser Betrag nur in dem betreffenden Lebensmonat angerechnet. Das Elterngeld für alle anderen beantragten Lebensmonate wird in voller Höhe ausgezahlt.


Auf den Gewinn, nicht den Umsatz kommt es an

Auf das Elterngeld angerechnet wird der Gewinn, den Du während Deines Elterngeldbezuges erwirtschaftest, nicht der Umsatz. Sollten sich bei Dir die Einnahmen und Ausgaben ausgleichen, führt eine Anrechnung von null Euro Gewinn nicht zu einer Minderung des Elterngeldanspruchs. Allerdings funktioniert dieses Modell nur, wenn Du Einzelunternehmer:in und Freiberufler:in bist und somit starken Einfluss auf Deine Rechnungsstellung und damit verbundene Zahlungseingänge hast. Das Zuflußprinzip gilt nicht für Selbstständige, die bilanzieren müssen. 


Einkommen von Selbstständigen auch gedeckelt

Auch Selbstständige können maximal 1.800 Euro Elterngeld erhalten. Denn auch bei ihnen gilt die sog. Kappungsgrenze, was dazu führt dazu, dass das monatliche Einkommen vor der Geburt des Kindes immer bei maximal 2.770 € gekappt wird – 65 Prozent von 2.770 € ergeben den Höchstbetrag von 1.800 € Elterngeld pro Lebensmonat des Kindes. Ein durchschnittliches Einkommen im Elterngeldbezugszeitraum von 2.000 € führt also im Verhältnis zur Kappungsgrenze von 2.770 € zu einem Elterngeldanspruch von 500,50 €. (65 Prozent von 770 €).


Bist Du selbstständig und gleichzeitig fest angestellt, dann giltst Du als jemand mit Mischeinkünften. Mehr Informationen zu Elterngeld und Mischeinkünften findest Du hier. 


Welche Unterlagen benötigen Selbstständige, um Elterngeld zu beantragen?

Einen Nachweis über Dein Einkommen im Bemessungszeitraum kannst Du als Selbstständige oder Antragstellerin/Antragsteller mit Mischeinkünften durch den entsprechenden EkSt-Bescheid erbringen. Liegt dieser noch nicht vor, benötigst Du eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung. Der EkSt-Bescheid muss dann aber nachgereicht werden.


Außerdem benötigt die Elterngeldstelle von Dir eine Prognose oder Selbsteinschätzung über Dein zu erwartendes Einkommen. Wichtig: Alle Angaben werden anhand von Lebensmonaten, nicht Kalendermonaten, benötigt. (Beispiel: Geburt des Kindes am 02.02.2022. Erster Lebensmonat: 02.02. bis 01.03.2022, zweiter Lebensmonat: 02.03. bis 01.04.2022, usw.) Im Gegensatz dazu richten sich alle Angaben aus dem Bemessungszeitraum nach Kalendermonaten.


Wichtig! Als Selbstständige erhältst Du Deinen Elterngeldbescheid stets unter Vorbehalt. Nach dem Ende des Elterngeldbezuges wird die Elterngeldstelle Dich auffordern, Deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Bezugszeitraum nachzuweisen. Erst dann wird der abschließende Elterngeldbescheid erlassen. Es kann also passieren, Dass Du zu viel gezahltes Elterngeld zurückerstatten musst oder umgekehrt vielleicht sogar eine Nachzahlung erhältst.

Bildnachweis: Pexels - Vlada Karpovich

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