„S“ wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Was sich hinter dem "S" bei ESG verbirgt, verraten wir hier.

Nicole Beste-Fopma
Journalistin & Autorin

Seit diesem Jahr müssen zahlreiche Unternehmen einen ESG (Eviromental, Social, Governance) Bericht abgeben. Im Gegensatz zu den bisher geforderten Nachhaltigkeitsberichten, in denen die Unternehmen lediglich über ihre Maßnahmen berichten mussten, muss jetzt auch über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen berichte werden.

Über welche Maßnahmen berichtet werden muss, ist aber noch nicht im Detail geregelt. Noch gibt es keine festgelegten Standards für das Reporting. Diverse Organisationen, darunter so renommierte wie die Global Reporting Initiative, die EU-Taxonomie und das Sustainability Accounting Standards Board (SASB), sowie zahlreiche Unternehmensberatungen haben allerdings bereits eigene Kriterien entwickelt und arbeiten daran, diese als Standard zu definieren.

„S“ wie Soziales

Das Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" findet sich dabei im "S". Denn das „S“ in ESG bedeutet „social“ und steht für die soziale Säule der Nachhaltigkeit. Unter ihr werden alle sozialen und gesellschaftlichen Aspekte der Tätigkeiten von Firmen zusammengefasst. In Anlehnung an die Nachhaltigkeitsziele der UN geht es hier in aller erster Linie um die Achtung der Menschenwürde. Auf Unternehmen übertragen bedeutet dies, dass in der Berichterstattung zum einen auf die Situation der Mitarbeitenden im Unternehmen selbst Wert gelegt wird – also auf Aspekte wie Familienbewusstsein und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Diversity, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Zum anderen wird aber auch die Wertschöpfungskette betrachtet und somit auch die Einhaltung von Menschenrechten bei Lieferanten kontrolliert. Ein dritter Aspekt ist das gesellschaftliche Engagement des Arbeitgebenden. Darunter fällt beispielsweise auch das Sponsoring von sozialen, kulturellen und ökologischen Projekten oder die Freistellung von Mitarbeitenden, die sich in sozialen Projekten engagieren.

Mögliche Kriterien im Bereich „Social“ im Überblick:

- Einhaltung von Arbeitnehmerrechten, Menschenrechten, Menschenwürde, Nichtdiskriminierung, Diversity
- Familienbewusstsein und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Pflege und Beruf
- Lohngerechtigkeit – auch in der Lieferkette
- Gesundheitsschutz
- sichere und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung – im Büro, aber auch am Heimarbeitsplatz
- Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fortbildung von Mitarbeiter*innen – auch während beispielsweise der Elternzeit
- Keine Zusammenarbeit mit autoritären Regierungen
- Keine Zwangsarbeit
- Unterstützung sozialer, kultureller und/oder ökologischer Projekte in Form von Spenden oder durch die Freistellung von Mitarbeitenden für Projektarbeit

Bildnachweis: pexels – Pavel Danilyuk

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