Elterngeld für Alleinerziehende

Wer zum Zeitpunkt des Elterngeldbezugs alleinerziehend ist, hat dieselben Rechte und Pflichten wie Paare. Allerdings gibt es ein paar Abweichungen.

Nicole Beste-Fopma
Journalistin & Autorin

Wann gilt man als alleinerziehend?

Als Alleinerziehend giltst Du, wenn Du

  • nicht mit dem anderen Elternteil und dem gemeinsamen Kind in einer Wohnung wohnst. 
  • Als steuerrechtlich alleinerziehend giltst. Das heißt, dass den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommst. Dafür darfst Du nicht mit einer anderen Person in einem Haushalt leben. Also nicht in einer WG, bzw. nur dann, wenn du glaubhaft nachweisen kannst, dass ihr zwei getrennte Haushalte innerhalb der WG führt. Also jede:r „tatsächlich oder finanziell“ einen Beitrag zur Haushalts- bzw. Lebensführung leistet und auch daran teilnimmt. Zweifel? Dann frag besser beim Finanzamt nach oder bei deine:r Steuerberater:in


Als Alleinerziehend gilt auch

Es gibt bestimmte Ausnahmesituationen, in denen auch Elternteile, die nicht getrennt leben, als Alleinerziehend eingestuft werden können. Das ist dann der Fall, wenn

  • der andere Elternteil das Kind nicht betreuen kann, weil er oder sie schwer erkrankt ist oder eine Behinderung hat. In diesem Fall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. 
  • Es unverantwortlich ist, dass der andere Elternteil das Kind betreut, da es zur Gefährdung des Kindeswohls kommen kann. Das Jugendamt muss dann der Auffassung sein, dass das körperliche und/oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist, wird es von dem anderen Elternteil betreut.


Welche Voraussetzungen für das Elterngeld gelten für Alleinerziehende

  • Alleinerziehende müssen einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht für ihr Kind haben.
  • Alleinerziehende dürfen nicht über mehr als 250.000 Euro pro Jahr verdienen. 
  • Wohnst du als Alleinerziehende:r in einer Wohngemeinschaft, wirst du von der Elterngeldstelle zunächst nicht als alleinerziehend eingestuft. Dagegen kannst du aber Einspruch erhoben werden. Allerdings muss dann glaubhaft nachgewiesen werden können, dass Sie und die andere im Haushalt lebende Person „tatsächlich oder finanziell“ einen Beitrag zur Haushalts- bzw. Lebensführung leisten und auch daran teilnimmt. 

Haben Alleinerziehende auch ein Anrecht auf die Partnerschaftsbonusmonate?

Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf die Partnerschaftsbonusmonate. Du erhältst zusätzlich für zwei, drei oder vier aufeinander folgende Lebensmonate ElterngeldPlus, wenn Du in diesen Monaten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitest.

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