Haushaltshilfe anmelden und Geld sparen

Es gibt gute Gründe, die Hilfe im Haushalt bei der Minijobzentrale anzumelden. Wir zeigen, welche das sind.

Nicole Beste-Fopma
Journalistin & Autorin


Immer mehr Deutsche lassen sich helfen: Ob bei der Kinderbetreuung, im Haushalt oder bei der Gartenarbeit. Viele zahlen das gerne noch mal schwarz. Schwarzarbeit auch in den eigenen vier Wänden ist aber kein Kavaliersdelikt und kann richtig teuer werden.

Dabei ist es nicht nur ganz einfach, eine Haushaltshilfe anzumelden, sondern die Anmeldung bringt darüber hinaus auch noch handfeste rechtliche Vorteile für beide Seiten: Der Arbeitgebende sichert sich vor finanziellen Ansprüchen bei Arbeitsunfällen ab und kann einen Teil der Ausgaben steuerlich geltend machen. Die „helfende Hand“ ist unfallversichert und hat einen Anspruch auf Urlaub sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. All dies ist nicht der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis illegal ist. Ich kann nur jedem raten, sich einige Minuten für die Anmeldung Zeit zu nehmen – es ist wirklich ganz einfach!“, Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijobzentrale.

Anmelden und Geld sparen


Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden, sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite und können sogar bares Geld sparen, weil:

Sie sind bei Arbeitsunfällen abgesichert:
Durch eine Anmeldung bei der Minijob- Zentrale wird die Arbeitshilfe offiziell unfallversichert. Dadurch sichert sich der Arbeitgeber vor möglichen finanziellen Ansprüchen ab, falls sich die Hilfe bei einem Arbeitsunfall verletzt.

Steuervorteile

Die Beschäftigung von Minijobbern im Privathaushalt wird vom Gesetzgeber finanziell gefördert. Steuerpflichtige können 20 Prozent der gesamten Ausgaben – maximal 510 Euro im Jahr – von der Steuer absetzen.

Beispielrechnung:
Die Minijobzentrale erklärt die Steuerersparnis auf ihrer Seite mit folgenden Beispiel:

Ein Haushalt beschäftigt 2022 für 15 Stunden im Monat eine Haushaltshilfe und zahlt ihr 12 Euro pro Stunde. Die Haushaltshilfe ist gesetzlich krankenversichert, wurde aber von der Rentenversicherung befreit.


- Monatlich verdient die Haushalthilfe also 180 Euro
- Der Arbeitgebende muss monatlich 26,62 Euro – 14,79 Prozent des Monatsverdienstes – ab die Minijobzentrale zahlen und kommt somit monatlich auf insgesamt 206,62 Euro (180 Euro plus 26,62 Euro)
- Da Steuerpflichtige 20 Prozent der gesamten Ausgaben von der Steuer absetzen können, kann der Arbeitgebende in diesem Beispiel monatlich 41,32 Euro (20 Prozent von 206,62 Euro) absetzen.

Dieses Beispiel zeigt, dass die Anmeldung der Haushaltshilfe in diesem Fall bares Geld spart. Ob auch Du Steuern sparen kannst, kannst Du Dir hier errechnen lassen.

Selbstverständlich braucht man, um sich die Steuern erstatten zu lassen, für das Finanzamt einen Nachweis. Dieser wird aber automatisch von der Minijob-Zentrale zugeschickt. Darin aufgeführt: Die Höhe des Lohns an den/die Minijobber*in und die an die Minijob-Zentrale gezahlten Abgaben.

Die Steuerermäßigung gelten allerdings nur, wenn es sich bei den Kosten um Sonderausgaben handelt. Also es sich nicht um Betriebsausgaben, Werbekosten oder außergewöhnliche Belastungen handelt und sie nicht als Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes gelten.

Kein Bußgeldrisiko

Wer seine Haushaltshilfe nicht anmeldet, riskiert ein saftiges Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Abgesehen von dem Bußgeld kann es aber auch dann teuer werden, wenn die/der Minijobber*in einen Unfall hat. Denn in so einem Fall wird die Unfallversicherung des Arbeitgebenden die Beiträge und die Leistungen, für die sie in Vorkasse gegangen ist, nachfordern.

Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügig Beschäftigten. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie unter www.minijob-zentrale.de

Bildnachweis: Pexels – Polina Tankilevitch

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