Homeoffice steuerlich absetzen

Das Homeoffice kann steuerlich abgesetzt werdne. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Nicole Beste-Fopma
Journalistin & Autorin

Wer im Homeoffice arbeiten kann, arbeitet mittlerweile mehr als noch vor wenigen Jahren im Homeoffice. Welche Vorteile das für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bringt, ist bekannt. Sofern die Kinderbetreuung geregelt ist, die Kleinen nicht ständig das neueste selbstgemalte Bild zeigen wollen, kann man viele Aufgaben im Homeoffice teilweise sogar besser erledigen als im Büro. Untersuchungen zeigen sogar, dass Mitarbeitende im Homeoffice mehr und effizienter arbeiten. Auch spart das Arbeiten im Homeoffice nicht nur Pendelzeit, sondern auch die Kosten für das Pendeln. Aber wie sieht die steuerliche Seite aus? Bringt das Arbeiten im Homeoffice auch hier Vorteile?

Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden?

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit, können Sie den Arbeitsplatz im vollen Umfang als Beitriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Unabhängig davon, wie häufig Sie den Arbeitsplatz nutzen. Auch Rentner, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen und dafür von Zuhause aus Arbeiten am Computer erledigen, profitieren von der Neuregelung.
Auch wenn Sie Ihren Beruf vorwiegend in der Firma ausüben und eher selten von Zuhause aus arbeiten, können Sie die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Sie müssen allerdings nachweisen, dass das Arbeitszimmer für Ihre Tätigkeit zwingend notwendig ist. Und Ihr Arbeitgeber muss dem Finanzamt bestätigen, dass er Ihnen keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

Welche Personen/ Personengruppen profitieren von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts?

Lehrer! Den meisten Lehrern kann in der eigenen Schule kein Schreibtisch angeboten werden. Da sie aber ihren Unterricht vor- und nachbereiten müssen und dafür in der Regel einen Schreibtisch benötigen, dürfen sie ihre Aufwendungen dafür wieder absetzen. Selbst dann, wenn sie ihren Arbeitsplatz nur selten nutzen.

Bis zu welchem Betrag können Aufwendungen für das Arbeitszimmer abgesetzt werden?

Die Kosten für das Arbeitszimmer richten sich nach dem entsprechenden Anteil an der Gesamtwohnfläche. Beispiel: Das häusliche Arbeitszimmer hat eine Größe von 25 qm und befindet sich in einer 100 qm Wohnung, dann dürfen beim Finanzamt 25 Prozent der Aufwendungen geltend gemacht werden. Dazu gehören die anteilige Miete, Versicherungen, Schornsteinfeger- und Müllkosten, sowie die Aufwendungen für Lift, Strom, Wasser und Reinigung.

Bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, können die Betroffenen Aufwendungen in Höhe von 1.250 Euro von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Für berufliche oder betriebliche Zwecke ist kein anderer Arbeitsplatz vorhanden.
Zusätzlich dürfen auch bestimmte Ausstattungsgegenstände oder Arbeitsmittel, wie Schreibtisch oder Computer voll oder anteilig abgesetzt werden.

Was versteht das Finanzamt unter einem Arbeitszimmer?

Als Faustregel gilt: Ein Arbeitszimmer ist dann ein Arbeitszimmer, wenn es zu weniger als 10 Prozent privat genutzt wird. Um festzustellen, ob es sich tatsächlich um ein Arbeitszimmer handelt, stützt sich das Finanzamt auf Indizien wie die gesamten räumlichen Verhältnisse und die Einrichtung des Arbeitszimmers.
In der Regel verlangt das Finanzamt, dass das Arbeitszimmer vom Rest der Wohnung durch eine Tür abgegrenzt sein muss. Außerdem sollte das Arbeitszimmer so eingerichtet sein, dass es in erster Linie ausschließlich zum Arbeiten genutzt werden kann. Sprich, es sollte von einem Computer und einem Schreibtisch dominiert werden. Schwierig wird es, wenn die Wohnung eigentlich nicht groß genug ist, um darin noch ein Arbeitszimmer unterzubringen.

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