Wenn der Kitaplatz noch nicht frei ist

Was Du tun kannst, wenn die Elternzeit vorbei ist, Du aber noch keinen Betreuungsplatz für Dein Kind hast.

Nicole Beste-Fopma
Journalistin & Autorin

Noch immer sind Kita-Plätze in Deutschland rar. Einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft zufolge fehlten im März 2020 342.000 öffentlich geförderte Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und bei Tagesbetreuungspersonen für unter Dreijährige. Tendenz steigend. Aber es gibt nicht nur nicht ausreichend Betreuungsplätzen, auch stehen die meisten Plätze erst ab August zur Verfügung. Für die betroffenen Eltern bedeutet das, dass sie zum Teil zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Beginn der Betreuung in einer Kita mehrere Monate überbrücken müssen. Dies langfristig zu planen – fast unmöglich. Denn Eltern müssen bereits vor der Geburt des Kindes festlegen, wann sie wie lange in Elternzeit gehen wollen. Gleichzeitig können sie sich aber erst nach der Geburt um einen Kitaplatz bewerben. Ob der dann rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird, erfahren sie aber meist erst drei bis vier Monate vor dem Wiedereinstieg, was für manche Eltern sowohl berufliche als auch finanzielle Folgen hat.


Worst Case einplanen

Diana Jung von elterngeld.net berät seit vielen Jahren werdende und junge Eltern zu Elterngeld und Elternzeit. Sie rät Eltern stets, sich bezüglich der Kinderbetreuung zum Wiedereinstieg schon vorab Gedanken zu machen und immer auch den „worst case“ mit einzuplanen. Denn sollte keine Betreuung vorhanden sein, kann es nicht nur zu einem Verdienstausfall sondern sogar zu einer Kündigung kommen. Tritt der worst case nämlich ein, können die Eltern gleich aktiv werden. „Unter Umständen kann die Elternzeit verlängert werden oder vielleicht können auch die Großeltern unterstützen,“ so Jung. 

 

Kitaplatz einklagen

Laut § 24 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches VIII haben Eltern seit 2013 einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für ihre Kinder. Der Anspruch besteht ab dem 1. Lebensjahr. Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht ein Anspruch, wenn die Eltern zum Beispiel erwerbstätig oder arbeitssuchend sind. Allein die Zahl der fehlenden Betreuungsplätze zeigt aber, wie schwierig es sein kann, einen Platz für den Nachwuchs einzuklagen. Sandra Runge, Anwältin und Autorin des Buches „Don’t worry, be Mami: Juristisches Know-how rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternsein“, weiß: „Eine Verpflichtungsklage auf Zuteilung eines Kitaplatz ist in der Regel nur dann erfolgreich, wenn in der Gemeinde auch tatsächlich Kitaplätze zu vergeben sind.“ 


Alternative Betreuungsmöglichkeit suchen

Ist kein Betreuungsplatz vorhanden, sollten Eltern eigenständig nach einer Alternative, zum Beispiel bei einer Tagespflegeperson oder in einer privaten Kindertagesbetreuung, suchen. „Haben sie eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind gefunden, sollten sie dies dann bei der Gemeinde melden, denn unter bestimmten Voraussetzungen haben sie einen Anspruch auf eine Kostenerstattung von öffentlicher Hand,“ so Runge. „Darüber hinaus können Verdienstausfälle eingeklagt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem fehlenden Kindergartenplatz stehen. Wichtig ist aber immer, dass zunächst das Jugendamt bei der Suche nach einer Betreuung eingeschaltet wurde, denn um einen Klage einzureichen, muss nachgewiesen werden, dass das Jugendamt keinen adäquaten Platz finden konnte.“ 

 

Arbeiten im Co-Working Space

Eine Alternative könnte das Arbeiten in einem Coworking Space mit Kinderbetreuung sein. Allerdings nur dann, wenn man einen Schreibtischjob hat. Was bis vor wenigen Jahren noch hauptsächlich von Freiberufler:innen, Startups und digitalen Nomaden genutzt wurde, nutzen heute immer mehr Festangestellte. Es gibt bereits Arbeitgebende, die dieses Angebot für ihre Mitarbeitenden mit einem festen Kontingent einkaufen – übrigens nicht nur für Eltern, die Zeit überbrücken müssen. Denn hier kann zum Teil nicht nur die Kinderbetreuung sondern auch der Arbeitsplatz stundenweise angemietet werden. Wie die Kinderbetreuung in den Coworking Spaces geregelt ist, hängt von der jeweiligen Anbieterin ab. Zum Teil wird die Betreuung von Profis übernommen, die in einem separaten Raum die Kinder betreuen und die Eltern können ihre Kinder stundenweise anmelden. In anderen Coworking Spaces gibt es keine professionelle Betreuung. Hier unterstützen sich die Eltern dann gegenseitig. Mal kümmern sie sich für einige Stunden um alle Kinder, mal arbeiten sie und andere kümmern sich. Die Kosten für einen solchen Coworking Space sind unterschiedlich. Auch können die Arbeitsplätze nicht nur für einige Stunden angemietet werden, sondern es muss ein Vertrag über eine längere Laufzeit abgeschlossen werden. Leider sind Coworking Spaces auch eher in den größeren Städten verbreitet und weniger auf dem Land. Es kann sich aber lohnen, die Fahrtzeit auf sich zu nehmen. Insbesondere dann, wenn beispielsweise der Arbeitgebende finanziell unterstützt oder ein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Gemeinde besteht.

 

Überbrückungsbetreuung im Unternehmen

Wie schwierig es sein kann, einen Kitaplatz zu ergattern, weiß Anke Odrig von Little Birds, einer Plattform für die Vermittlung von Kitaplätzen. Gemeinsam mit den Notfallmamas und famPLUS bietet sie daher Unternehmen für die Kinder ihre Mitarbeitenden seit diesem Jahr Pop up-Kitas. „Gibt es in dem Unternehmen bereits ein „Eltern-Kind-Zimmer“, können wir mit einer sehr kurzen Vorlaufzeit die Betreuung starten. Sollte noch kein geeigneter Raum vorhanden sein, sollte ein Vorlauf von vier Wochen einkalkuliert werden,“ sagt Angela Schmidt, Geschäftsführerin der Notfallmamas. Sind für die Betreuung keine Räumlichkeiten im Unternehmen vorhanden, kann die Betreuung auch bei den Mitarbeitenden Zuhause stattfinden. Dann allerdings nur in einer 1:1 Betreuung. Im Unternehmen können bis zu drei Kinder betreut werden. Dennoch rät Anke Odrig, den Bedarf schnellstmöglich beim Arbeitgeber zu melden. Sie hat die Erfahrung gemacht, dass es für Arbeitnehmende und Arbeitgebende gleichermaßen wichtig ist, eine langfristige/frühzeitige Planungssicherheit zu erlangen. Daher sollte im Bedarfsfall parallel zur Kitasuche schon im Unternehmen der Prozess für das Finden einer Lösung angestoßen werden.“ 


Pop up-Kita im Unternehmen

Während die Einrichtung einer betriebseigenen Kita oder Minikita für die Unternehmen und somit die Betreibenden einen großen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand bedeutet, kann eine Pop up-Kita ganz unbürokratisch errichtet werden, kann aber dementsprechend auch nur für eine kürzere Dauer betrieben werden. Um nicht als Regelbetreuung zu gelten, sondern den Status einer Notfallbetreuung zu haben, kann eine Pop up-Kita nur für 15 Stunden pro Woche angeboten werden und längstens drei Monate. Wenn darüber hinaus Bedarf besteht, empfiehlt Angela Schmidt, wechselnde oder zusätzliche Betreuungspersonen einzusetzen.


Win-win für Arbeitnehmende und Arbeitgebende

Die Vorteile sowohl für die Arbeitgebenden als auch die Arbeitnehmenden liegen dennoch auf der Hand: Arbeitnehmende können früher an den Arbeitsplatz zurückkehren, auch wenn der Betreuungsplatz erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung steht. Die Betreuung kann nach Bedarf gebucht werden und die Kosten dafür können zum Teil durch das Jugendamt refinanziert werden. Einziger Wermutstropfen, die Kleinen müssen nach der Eingewöhnung in die überbrückungsbetreuung erneut eingewöhnt werden. Dann in die reguläre Kita. Anke Odrig sieht da allerdings nur wenig Probleme: „Unsere Erfahrungen sind sehr positiv, da nur eine neue Betreuungsperson hinzu kommt und die Betreuung in sehr kleinen Gruppen stattfindet. Man könnte die Betreuung in der Pop up-Kita auch mit einer Hilfestellung unter Bekannten/Nachbar:innen vergleichen.“

Bildnachweis: Pexels – Lisa Fotios

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